Nächste Tarifverhandlung

bei den Ruppiner Kliniken und der OGD

 

Die nächste und bislang vierte Tarifverhandlung für die rund 1.400 nicht-ärztlichen Beschäftigten der Ruppiner Kliniken GmbH und der Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste GmbH in Neuruppin findet am kommenden Mittwoch, dem 23. Februar 2022 statt.

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geht erneut von schwierigen Verhandlungen aus, es hat in diesem Jahr bereits zwei Streiktage – zuletzt am 10. Februar - an den Ruppiner Kliniken mit jeweils hoher Beteiligung gegeben. Bislang haben die Arbeitgeber jedoch keine Gelegenheit genutzt, um auf ver.di zuzugehen. „Die überwältigende Streikbereitschaft hat eindeutig gezeigt, dass nach über 20 Jahren eine Bezahlung unterhalb des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten schlichtweg nicht mehr hinnehmbar ist“, sagte Torsten Schulz, der ver.di-Verhandlungsführer.

 

„Die Beschlusslage der SPD im Land Brandenburg ist eindeutig. Alle Maßnahmen sind einzuleiten, um die Rückkehr in die Tarifgemeinschaft des öffentlichen Dienstes für alle kommunalen Krankenhäuser in Brandenburg auf den Weg zu bringen. Daran messen wir den SPD-Landrat, die SPD-Mitglieder im Kreistag. Aber natürlich auch alle Kreistagsmitglieder, denn gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne in den Ruppiner Kliniken und der OGD, ist eine Aufgabe aller Fraktionen und Parteien im Landkreis Ostprignitz-Ruppin“, so Torsten Schulz.

 

Bei den Tarifverhandlungen für die Ruppiner Kliniken und die Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste fordert ver.di u.a. das Entgeltniveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 1,8 Prozent zum 01. April 2022 und eine Corona-Sonderzahlung von 750 € für alle Beschäftigten. Außerdem fordert ver.di eine Pflegezulage zusätzlich zum Tabellenentgelt für die Beschäftigten in der Pflege von 70 € zum 01. Januar 2022 und weitere 50 € ab dem 01. März 2022. Die Arbeitgeberseite würde einer kompletten Umsetzung der Forderungen für die Pflege und Auszubildenden zustimmen. Allerdings lehnen die Arbeitgeber die Angleichung an den TVöD für die ca. 600 Beschäftigten, die nicht in der Pflege tätig sind, ab. Hier ist der Arbeitgeber nur zu geringen Erhöhungen bereit. Außerdem will er eine lange Vertragslaufzeit von 36 Monate vereinbaren und lehnt eine Corona-Sonderzahlung ab.